Allgemeines
Viele Menschen sind darauf angewiesen ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr
benutzen zu können. So kann die Entziehung der Fahrerlaubnis für einen
Berufskraftfahrer existentielle Folgen haben. Gleiches trifft auf Personen zu, die
aufgrund der Lage ihres Wohnortes keine andere Möglichkeit haben zu ihrer
Arbeitsstätte zu gelangen. Die Härte und Milde der unterschiedlichen Gesetzte
ist von Fall zu Fall anderes ausgeprägt. Die Entziehung der Fahrerlaubnis muss
nicht in jedem Falle kommentarlos hingenommen werden. Auch ein verhängtes
Fahrverbot kann als unangemessen harte Bestrafung für ein Fehlverhalten
anzusehen sein. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit des zugrunde liegenden
Vorwurfes unterliegt die Entziehung der Fahrerlaubnis/das Fahrverbot den Regeln
der Verhältnismäßigkeit. Auf dieser Basis ergeben sich in vielen Fällen gute
Verteidigungsmöglichkeiten gegen Maßnahmen der Gerichte, Fahrerlaubnisbehörden
oder Bußgeldstellen.
Grundsätzlich muss zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der
Fahrerlaubnis unterschieden werden. Die Fahrerlaubnis ist die behördlich
erteilte Genehmigung ein Kraftfahrzeug in öffentlichen Straßenverkehr bewegen
zu dürfen. Der Führerschein dokumentiert diese Erlaubnis lediglich. Die
Entziehung der Fahrerlaubnis stellt somit einen Verwaltungsakt dar, der eine
zunächst erteilte Begünstigung zurück nimmt. Der Führerschein ist lediglich ein
Dokument, welches beweist, dass der Inhaber berechtigt ist Fahrzeuge im
Straßenverkehr zu bewegen. Ein Fahrverbot lässt die Fahrerlaubnis als solches
unangetastet. Es handelt sich lediglich um eine verhängte Buße des Staates
gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis.