Punktesystem

 

Welche Konsequenzen hat das “Punktesammeln”?

 

Ab dem ersten Punkt kann das bei einem erneuten Verstoß verhängte Bußgeld um einen bestimmten Betrag erhöht werden. (Erhöhung des Bußgeldes wegen Voreintrages)

Ab 8 Punkten erfolgt in der Regel ein Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar

Ab 14 Punkten wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar zwingend angeordnet.

Bei Nichtteilnahme an diesem angeordneten Aufbauseminar wird die Fahrerlaubnis entzogen

Ab 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

 

Wie kann man Punkte abbauen?

 

Bei unter 9 Punkten werden 4 Punkte gestrichen, wenn Sie an einem Aufbauseminar freiwillig teilnehmen.

Haben Sie 9 bis 13 Punkte, so werden Ihnen 2 Punkte bei freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar erlassen.

Bei über 14 Punkten und angeordnetem Aufbauseminar erfolgt ein Punkteerlass von 2 Punkten nur bei zusätzlicher und freiwilliger Teilnahme an einer verkehrs-psychologischen Beratung.

Tilgung durch Zeitablauf

 

Nach 2 Jahren werden die Punkte getilgt, die im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit eingetragen wurden. Kommen innerhalb von 2 Jahren weitere Punkte hinzu, so wird die Tilgung gehemmt.

Nach 5 Jahren werden dann jedoch auch die gehemmten Punkte spätestens gelöscht.

Nach 5 Jahren werden Punkte gelöscht, die wegen einer Straftat eingetragen wurden. Ausnahme: Alkoholdelikte.

Nach 10 werden alle übrigen Eintragungen gelöscht.