Verkehrsstrafrecht
Allgemeines
Die allermeisten Verstöße im Straßenverkehr werden durch Bußgelder
sanktioniert. Nur bei den schwersten Verfehlungen greift das Strafrecht ein.
Eine Verurteilung wegen solcher Taten kann somit auch zuvor unbescholtene
Bürger zu „Vorbestraften“ im Sinne des Strafrechtes machen. Hierbei reichen oft
schon Geschehensabläufe aus, die der normale Bürger zuvor niemals mit einem
Strafverfahren in Verbindung gebracht hätte.
Beispiele
Jemand verursacht mit 0,4 Promille Blutalkoholkonzentration einen
Auffahrunfall. Dies stellt eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB
dar und wird grundsätzlich härter bestraft als beispielsweise die einfache
Alkoholfahrt mit 2,1 Promille. Ohne Auffahrunfall wäre jedoch nicht einmal ein
Bußgeld zu verhängen gewesen. Jemand fährt einem anderen
in nüchternem Zustand auf das Heck des Wagens. Der Fahrer des vorausfahrenden
Wagens erleidet eine Zerrung der Halsmuskulatur. Dem Auffahrenden wird der
Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gemäß § 229 StGB gemacht. Jemand
schätzt einen sich einem Fußgängerüberweg nähernden Fußgänger falsch ein und
muss eine Gefahrenbremsung durchführen. Die Beteiligten kommen mit einem
Schrecken davon, es kommt nicht zu einem Zusammenstoß. Die unmittelbar dahinter
fahrenden Polizeibeamten stoppen den Fahrer und machen diesem den Vorwurf der
Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB. Er sei an einem
Fußgängerüberweg falsch gefahren und es kam zu einer Gefährdung anderer. Jemand
parkt seinen Wagen aus und berührt dabei einen anderen Wagen ohne dies zu
bemerken. Einige Zeit später erhält er ein Schreiben der Polizei, in welchem
ihm der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB
gemacht wird.
Wie kann ein
Rechtsanwalt helfen?
Eine verkehrsrechtlich erfahrener Rechtsanwalt kann in
Verkehrsstrafverfahren eigentlich immer auf irgendeine Art und Weise helfen.
Wichtig ist jedoch, dass er rechtzeitig beauftragt wird und dass gegenüber der
Polizei zuvor geschwiegen wird. Unbedachte Äußerungen gegenüber der Polizei
versetzen den Staat meist erst in die Lage eine Anschuldigung beweisen zu
können. Auch ist eine Bestrafung in oben erwähnten Beispielen von bestimmten
Voraussetzungen abhängig. Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort muss die Berührung
auch wahrgenommen worden sein. Weiterhin muss die Identität des Fahrers in
allen Fällen feststehen. Ein Unfall unter Alkoholeinfluss muss eben auf diesen
zurückzuführen sein und darf nicht durch andere Umstände zustande gekommen
sein. Die im Straßenverkehr am häufigsten begangenen Straftaten
- Die Trunkenheitsfahrt § 316 StGB
- Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort § 142 StGB
- Die Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB
+ Durch Verursachung eines Unfalles unter Alkoholeinfluss
+ Durch Nichtbeachtung der Vorfahrt
+ Falsches Überholen
+ Falsches Fahren bei Überholvorgängen
+ Falsches Fahren an Fußgängerübergängen
+ Zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen
+ Nicht rechts Fahren an unübersichtlichen Stellen
+ Wenden auf Autobahnen
+ Nichtkenntlichmachen von haltenden Fahrzeugen
- Der gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr § 315 StGB
- Die Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer § 240 StGB
- Die Beleidigung anderer Verkehrsteilnehmer § 185 StGB
- Die fahrlässiger Körperverletzung § 229 StGB
- Die fahrlässige Tötung § 222 StGB
- Das Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG