Wann sollte
man sich gegen Bußgelder wehren?
Viele Menschen halten Bußgeldbescheide für nicht angreifbar und finden sich mit
ihnen ab. Oft handelt es sich um vermeintlich geringe Beträge und der Aufwand
sich dagegen zur Wehr zu setzen erscheint nicht lohnenswert. Hierbei werden
jedoch oft die Konsequenzen für die Zukunft nicht beachtet. Jede Geldbuße über
40 EURO führt nämlich zu einem Eintrag in das Verkehrszentralregister in
Flensburg. Gerade bei Menschen die viel unterwegs sind kann es sehr schnell vorkommen,
dass sich die Punktezahl in einen kritischen Bereich hinein bewegt oder alte
Punktezahlen durch die neuerliche Buße nicht nach 2 Jahren erlöschen. Oft
werden auch die Möglichkeiten der Verteidigung unterschätzt. Seitens der
Behörde müssen Fristen eingehalten werden.
Nach drei Monaten verjähren Verwürfe wegen Begehung einer Ordnungswidrigkeit.
Der Ort der Tat und die Zeit der Tat müssen hinreichend genau bestimmt sein.
Durchgeführte Messungen müssen korrekt sein. Die Gerätschaften müssen geeicht
sein, die Messbeamten geschult und es muss eine
aussagekräftiges Protokoll der Messung vorhanden sein. Eine Verteidigung muss
immer ganzheitlich angelegt werden und basiert auf dem Verständnis des
Bußgeldverfahrens als solchem. Der Staat muss einer natürlichen Person eine
Verfehlung beweisen. Es können keine Autos bestraft werden. Wenn der Staat
nicht ermitteln kann wer den Wagen gefahren ist, dann muss er das Verfahren
einstellen. Fahrtenbuchauflagen dürfen nur angeordnet werden, wenn der Verstoß
von einiger Schwere war. Gerade bei geringen Bußen ohne Fahrverbot ist selten
damit zu rechnen.