Wann sollte man sich gegen Bußgelder wehren?


Viele Menschen halten Bußgeldbescheide für nicht angreifbar und finden sich mit ihnen ab. Oft handelt es sich um vermeintlich geringe Beträge und der Aufwand sich dagegen zur Wehr zu setzen erscheint nicht lohnenswert. Hierbei werden jedoch oft die Konsequenzen für die Zukunft nicht beachtet. Jede Geldbuße über 40 EURO führt nämlich zu einem Eintrag in das Verkehrszentralregister in Flensburg. Gerade bei Menschen die viel unterwegs sind kann es sehr schnell vorkommen, dass sich die Punktezahl in einen kritischen Bereich hinein bewegt oder alte Punktezahlen durch die neuerliche Buße nicht nach 2 Jahren erlöschen. Oft werden auch die Möglichkeiten der Verteidigung unterschätzt. Seitens der Behörde müssen Fristen eingehalten werden.


Nach drei Monaten verjähren Verwürfe wegen Begehung einer Ordnungswidrigkeit. Der Ort der Tat und die Zeit der Tat müssen hinreichend genau bestimmt sein. Durchgeführte Messungen müssen korrekt sein. Die Gerätschaften müssen geeicht sein, die Messbeamten geschult und es muss eine aussagekräftiges Protokoll der Messung vorhanden sein. Eine Verteidigung muss immer ganzheitlich angelegt werden und basiert auf dem Verständnis des Bußgeldverfahrens als solchem. Der Staat muss einer natürlichen Person eine Verfehlung beweisen. Es können keine Autos bestraft werden. Wenn der Staat nicht ermitteln kann wer den Wagen gefahren ist, dann muss er das Verfahren einstellen. Fahrtenbuchauflagen dürfen nur angeordnet werden, wenn der Verstoß von einiger Schwere war. Gerade bei geringen Bußen ohne Fahrverbot ist selten damit zu rechnen.